Herstellerpflichten (CE) Drucken

Grundsätzlich muss der Hersteller von Produkten dafür sorgen, dass die Produkte sicher sind und dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für Menschen, Tiere oder die Umwelt entsteht. Im Europäischen Wirtschaftraum gibt es für eine Reihe von Produkten sogenannten "CE- Richtlinien", in denen Mindestanforderungen an die Sicherheit dieser Produkte definiert werden.

Was bedeutet CE?

Die Abkürzung CE bedeutet "Conformité Européenne", das heißt, dass das Produkt mit den Europäischen Richtlinien konform ist.

Achtung!

Das CE-Zeichen ist ein Verwaltungszeichen (=Reisepaß) und kein Herkunfts-, Qualitäts-, Güte- oder Normkennzeichen.

Wichtig!

Die Mitgliedsstaaten dürfen das Inverkehrbringen eines richtig gekennzeichneten Produktes nicht behindern.
 

Richtlinien (und nationale Gesetze)

Eine Richtlinie auf Europa-Ebene ist europäisches Recht. Jeder Hersteller im Europäischen Wirtschaftraum kann dieses Recht anwenden, weil es dem nationalen Recht der Einzelstaaten übergeordnet ist. Ein Mitgliedstaat darf die Einhaltung von Europa-Recht nicht behindern. Die europäische Kommission beauftragt alle Mitgliedstaaten, die Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Erst dann wird der Inhalt des Gesetzes verpflichtend.

Welche Richtlinien für die Sicherheit von Produkten gibt es?

   • Aktive implantierbare medizinische Geräte 
   • Aufzüge 
   • Bauprodukte 
   • Druckgeräte 
   • Einfache Druckbehälter 
   • Elektrische Betriebsmittel 
   • Elektromagnetische Verträglichkeit 
   • Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten 
   • Explosivstoffe für zivile Zwecke 
   • Gasverbrauchseinrichtungen 
   • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in 
   • explosionsgefährdeten Bereichen 
   • In-Vitro-Diagnostika 
   • Maschinenrichtlinie
   • Medizinprodukte 
   • Nichtselbsttätige Waagen 
   • Persönliche Schutzausrüstung 
   • Satellitenfunkanlagen 
   • Spielzeug 
   • Sportboote 
   • Telekommunikations-Endeinrichtungen 
   • Warmwasserheizkessel 

Prüfen Sie, in welchen Anwendungsbereich welcher Richtlinie Ihr Produkt fällt. Oft empfiehlt sich ergänzend eine Normenrecherche.

Was passiert, wenn Produkte nicht gekennzeichnet werden?

Wenn ein Produkt nicht oder falsch gekennzeichnet wird, unterliegt der Inverkehrbringer der Strafandrohung. In einigen Fällen enthält das Gesetz Sonderbestimmungen. Eine Rückholung des Produktes (Außerverkehrsetzung), eine Geldstrafe und eine strafrechtliche Verfolgung sind möglich!

Was bringt Ihnen das CE-Zeichen?

Produktsicherheit:
Die CE-Kennzeichnung dient dazu, daß alle CE-gekennzeichneten Produkte in Ländern der EU den gleichen Mindestsicherheitsstandard aufweisen.
Vorteil: Es müssen keine länderspezifischen Produktvarianten entwickelt werden.

Beseitigung von Handelshemmnissen:
Das CE-Kennzeichen soll den freien Warenverkehr innerhalb der EU gewährleisten und kann als eine Art Reisepass für Produkte bezeichnet werden.
Vorteil: Sie können problemlos in alle EG-Länder liefern oder von dort bestellen.

Abbau von Behinderungen im freien Warenverkehr:
Produkte, die durch ein korrektes CE-Zeichen ihre rechtliche und technische Harmonisierung zu den europäischen Normen und Richtlinien nachweisen, können im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden (ohne eine weitere Prüfung im Bestimmungsland). Der freie Verkehr von Produkten wird durch die Schaffung der harmonisierten Normen als einheitliche technische Vorschriften ermöglicht.
Vorteil: Sie können problemlos Ihr Produkt in allen EU-Ländern kaufen oder verkaufen, als ob es sich um ein Bundesland handeln würde.

Gesundheitsschutz und Sicherheit der Benutzer und Produkte:
Das CE-Konformitätsbewertungsverfahren zwingt die Unternehmen stärker als bisher, mögliche Gefahren beim Betrieb von Geräten, Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln zu erkennen und schon beim Design (=Entwicklung, Konstruktion) durch Gegenmaßnahmen zu vermeiden.
Vorteil: Schon im Entwicklungs- und Konstruktionsstadium können Fehler vermieden werden.

Minimierung des Risikos für den Benutzer:
Das Produkt wird auf Konformität mit den zutreffenden Normen überprüft. Je nach Richtlinie ist eine Gefahrenanalyse durchzuführen um mögliche Gefährdungen zu minimieren. Dabei wird auch eine verständliche Benutzerinformation notwendig und gefordert.
Vorteil: Sichere und einfache Nutzung des Produkts.
Übernahme von zusätzlicher Verantwortung gegenüber dem Kunden:
Die Kennzeichnung (CE-Zeichen) weist auf die besondere Verantwortung der Hersteller oder Inverkehrbringer hin, die Sie Ihrem Kunden gegenüber übernehmen.
Vorteil: Hohe Kundenzufriedenheit, gutes Produkt-Image und hohes Nachkaufverhalten.

Begleitende Qualitätskontrolle:
Einige Richtlinien verlangen grundsätzlich eine durchgehende Dokumentation der Herstellertätigkeiten. Von der Entwicklung der Produkte (materieller und immaterieller) bis zur Auslieferung muß bzw. soll alles nachvollziehbar sein. Bei gewissen Richtlinien wird eine Qualitätssicherung verlangt.
Vorteil: Qualitätsnormen können miterfüllt werden.

Einhaltung der Sicherheitsanforderungen:
Mt der Anbringung des CE-Kennzeichens wird bestätigt, daß die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, und daß durch ein vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren dies überprüft wurde.
Vorteil: Produkthaftung und Einhaltung anderer Schutzregelungen werden vereinfacht.

Wie kommen Sie zum CE-Kennzeichen? 

Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
Sie als Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur müssen überprüfen, welchen Richtlinien Ihr Produkt unterliegt und ob Ihr Produkt die in den jeweiligen Richtlinien vorgegebenen die Forderungen erfüllt. Dabei ist es hilfreich, die im Anhang in den Richtlinien aufgelisteten Anforderungen oder Gefährdungen durchzugehen und im einzelnen deren Erfüllung zu prüfen. Das ist dann das Konformitätsbewertungsverfahren.
Ferner ist zu prüfen, ob und in welcher Weise eine sogenannte "zugelassene Stelle" eingeschaltet werden muß.

Technische Dokumentation erstellen
Sie als Hersteller bzw. Bevollmächtigter sind im Sinne der Kennzeichnungsrichtlinien verpflichtet, eine Dokumentation der Bewertung liefern zu können. Dazu benötigen Sie diverse Unterlagen, die Sie z.B. im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens erstellen und üblicherweise im Hause aufbewahren bzw. einer zugelassenen Stelle zur Prüfung und Aufbewahrung übergeben.
Diese Dokumentation hat das Ziel aufzuzeigen, in welcher Weise Sie als Hersteller eine Gefährdung (oder ein Risiko) BESEITIGT haben, wenn dies nicht möglich ist, davor SCHÜTZEN, und wenn dies auch nicht möglich ist, davor WARNEN.
Im Rahmen dieser Dokumentationspflicht sind Sie als Hersteller aufgefordert, eine Liste der Gefährdungen aufzustellen, die von Ihren Produkten ausgehen (indem Sie die Checklisten, die in der Richtlinie enthalten sind, durchgehen) bewerten und detailliert auflisten, wie Sie diesen Gefahren begegnen (beseitigen, schützen, schulen).

Konformitätserklärung ausstellen
In den EG-Richtlinien werden Sie als Hersteller oder Bevollmächtigter aufgefordert, die Konformität Ihres Produktes mit den jeweiligen Richtlinien zu bescheinigen. Dazu muß zu jedem Produkt eine Bestätigungsformular des Herstellers (seines Bevollmächtigten oder des Importeurs) erstellt werden, in der Name und Adresse des Herstellers, eine Beschreibung des Produktes, die angewendeten Richtlinien und Normen aufgeführt werden. Die Details bezüglich des Aussehens, der Daten und Inhalt sind in den jeweiligen Richtlinien angeführt.


 


 

 

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