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Arbeitsschutz
Einführung und Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen Drucken

Die Experten der SIC CONSULTING GmbH aus Frankfurt am Main in Hessen beraten seit über 15 Jahren Unternehmen in den Bereichen Einführung und Zertifizierung von Managementsystemen unter Einbeziehung des Arbeitsschutzes. Dabei ist unser Standort in Frankfurt am Main durch die zentrale Lage in Hessen und Deutschland der ideale Ausgangsort für unsere bundesweite Tätigkeit in Sachen Arbeitsschutzmanagement. Nutzen Sie unsere großen Erfahrungen bei der Einführung und Vorbereitung der Zertifizierung im Bereich Arbeitsschutzmanagement in verschiedenen Branchen und für verschiedene Unternehmensgrößen.

Selbstverständlich bereiten wir Ihr Unternehmen oder ihre Organisation auch optimal auf die Zertifizierung z.B. nach OHSAS 18001 vor, denn durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit praktisch allen großen Zertifizierungsorganisationen kennen wir deren Anforderungen genau. Um Unternehmen, die bereits eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 haben, eine preiswerte Alternative zu einer Zertifizierung in Anlehnung an die OHSAS 18001 zu bieten, haben wir ECOSYS entwickelt. Damit lassen sich Zertifizierungskosten reduzieren und Sie können ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nachweisen.

 Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann laden Sie uns doch einfach zu einem Gesprächstermin ein.
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OHSAS 18001 und ILO Leitfaden Drucken
Derzeit ist die Zertifizierung nach der OHSAS 18001 die einzige uns bekannte Möglichkeit zur Zertifizierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Rahmen eines akkreditierten Zertifizierungsverfahrens. Dabei handelt es sich nicht um eine ISO Norm, sondern um einen British Standard. Während die OHSAS mehr den klassischen Vorgaben-Charakter einer Norm hat, ist der ILO-Leitfaden und dessen Derivate auf deutscher Ebene mehr umsetzungs- und handlungsorientiert.
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Herstellerpflichten (CE) Drucken

Grundsätzlich muss der Hersteller von Produkten dafür sorgen, dass die Produkte sicher sind und dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für Menschen, Tiere oder die Umwelt entsteht. Im Europäischen Wirtschaftraum gibt es für eine Reihe von Produkten sogenannten "CE-

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Betreiberpflichten Drucken

Einheitliche Mindeststandards für den Arbeitsschutz in Europa sollen durch die Europäische Richtlinie zur "Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit" (89/391/EWG) vom 12. Juni 1989 erreicht werden.

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